top of page

EuGH Urteil zum Auskunftsrecht

Der EuGH hat eine sehr praxisrelevante und umstrittene Frage, die sich im Rahmen einer DSGVO-Auskunft stellte, beantwortet: Reicht es bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aus, lediglich die Kategorie von Empfängern zu benennen oder müssen jeweils die konkreten Empfänger benannt werden?

Die Antwort des EuGH lautet: Bei einer Auskunft müssen die konkreten Empfänger erwähnt werden, die pauschale Nennung von möglichen Empfängern oder Kategorien von Empfängern reicht nicht aus, es sei denn, dass es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder dass der Verantwortliche nachweist, dass die Anträge auf Auskunft der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder exzessiv sind.

(EuGH, Urt. v. 12.01.2023 - Az.: C-154/21)

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-01/cp230004de.pdf

17 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Am 21.03. fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Die Anträge des Vorstandes wurden genehmigt und der Vorstand bestätigt. Siegfried Herzog wird dem Vorstand künftig nicht mehr zur Verfügung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat mit seiner koordinierten Prüfung 2023 zur Benennung und Position von Datenschutzbeauftragten (DSB) begonnen. Dabei werden 26 Datenschutzaufsichtsbehör

bottom of page