Die Europäische Kommission hat am 04. Juni 2021 zwei Sätze von Standardvertragsklauseln angenommen, einen Satz für Datenübermittlungen zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern im Sinne von Art. 28 DSGVO und einen Satz für die Übermittlung von Daten in Drittländer. Weitere Informationen können hier gefunden werden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_2847
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