Der EuGH hat am 01. August 2022 in einem Urteil entschieden, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten, die geeignet sind, die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person auch nur indirekt zu offenbaren, eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten darstellt.
Das Urteil kann hier gefunden werden:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=263721&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2255087
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