Der Europäische Datenschutzausschuss hat seine definitiven Leitlinien zu zusätzlichen Massnahmen für Drittlandsübermittlungen nach Schrems II veröffentlicht: https://edpb.europa.eu/system/files/2021-06/edpb_recommendations_202001vo.2.0_supplementarymeasurestransferstools_en.pdf
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