Anbei möchten wir Euch über ein aktuelles Urteil des BGH aus Deutschland zum Inhalt und zur Reichweite eines Auskunftsanspruches gem. Art. 15 DS-GVO informieren. Danach haben Kunden einen weitreichenden und wiederholten Auskunftsanspruch. Diskutiert mit uns, ob und wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.
Das Urteil finden Sie unter folgenden Link:
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