Weiteres Urteil zu Schrems II
Der belgische Staatsrat bestätigte, dass ein Vertrag mit einer EU-Niederlassung eines US-Unternehmens abgeschlossen werden darf, die AWS-Cloud-Dienste nutzt un dass damit nicht gegen die DSGVO verstossen wird. Der Staatsrat stützte sich unter anderem auf die Leitlinien des EDSA, in denen die Verschlüsselung als mögliche zusätzliche Maßnahme für Datenübermittlungen in die USA erwähnt wird.
Zur Entscheidung: https://gdprhub.eu/index.php?title=Council_of_State_-_251.378#English_Summary